Enkelgesellschaft

Enkelgesellschaft
1. Begriff: (Kapital-)Gesellschaft, die einer Tochtergesellschaft des eigenen Unternehmens gehört.
- 2. Steuerliche Behandlung: a) Inland: Eine E. kann Organgesellschaft (ihrer Großmuttergesellschaft) sein, wenn finanzielle Eingliederung (über Mehrheitsbeteiligung an der Tochterkapitalgesellschaft) und Gewinnabführungsvertrag gegeben sind (steuerliche Behandlung vgl.  Organschaft).
- b) Ausland: Durch die Gründung einer ausländischen E. kann die Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften nicht umgangen werden (§ 14 AStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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