- Enkelgesellschaft
- 1. Begriff: (Kapital-)Gesellschaft, die einer Tochtergesellschaft des eigenen Unternehmens gehört.- 2. Steuerliche Behandlung: a) Inland: Eine E. kann Organgesellschaft (ihrer Großmuttergesellschaft) sein, wenn finanzielle Eingliederung (über Mehrheitsbeteiligung an der Tochterkapitalgesellschaft) und Gewinnabführungsvertrag gegeben sind (steuerliche Behandlung vgl. ⇡ Organschaft).- b) Ausland: Durch die Gründung einer ausländischen E. kann die Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften nicht umgangen werden (§ 14 AStG).
Lexikon der Economics. 2013.